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VGH Bayern, 02.07.1997 - 7 B 96.1904 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Lehramtsprüfungen - Anstellungsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.1997 - 7 B 96.1904
Für solche Werturteile hat die Rechtsprechung eine der gesetzlichen Regelung innewohnende Beurteilungsermächtigung des wertenden Dienstvorgesetzten mit der Folge angenommen, daß die verwaltungsgerichtliche Nachprüfung der Rechtmäßigkeit sich darauf zu beschränken hat, ob das Verfahren fehlerfrei durchgeführt wurde, ob der Beurteilende den anzuwendenden Begriff oder den gesetzlichen Rahmen, in dem er sich bewegen kann, verkannt hat, oder ob er von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemein gültige Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerwGE 60, 245 ff.).Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle kann dagegen nicht dazu führen, daß das Gericht die Beurteilung durch den Dienstherrn in vollem Umfang nachvollzieht oder diese gar durch eine eigene Beurteilung ersetzt (BVerwGE 60, 245/249).
- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.1997 - 7 B 96.1904
Hieran hat das Bundesverwaltungsgericht auch im Hinblick auf die zur Kontrolle berufsbezogener Prüfungsentscheidungen ergangenen Beschlüsse das Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34 und 59) festhalten (BVerwG BayVBl 1993 S. 473). - BVerwG, 09.11.1967 - II C 107.64
Nichteintragung eines Beamten in die Beförderungsvorschlagsliste - …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.1997 - 7 B 96.1904
Der gerichtlichen Überprüfung einer Beurteilung nach § 22 LPO II sind Grenzen gesetzt, die sich aus ihrem Wesen als eines persönlichkeitsbedingten Werturteils ergeben (BVerwG i. st. Rspr., vgl. BVerwGE 8, 192; 21, 127; 28, 191).
- BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62
Beamtenrechtliche Beurteilung
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.1997 - 7 B 96.1904
Der gerichtlichen Überprüfung einer Beurteilung nach § 22 LPO II sind Grenzen gesetzt, die sich aus ihrem Wesen als eines persönlichkeitsbedingten Werturteils ergeben (BVerwG i. st. Rspr., vgl. BVerwGE 8, 192; 21, 127; 28, 191). - BVerwG, 21.03.1986 - 4 C 48.82
Anspruch des betroffenen Grundstückseigentümers auf hinreichende Beachtung …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.1997 - 7 B 96.1904
Die Obliegenheit der Klägerin, einen in mangelnder Betreuung liegenden Verfahrensfehler unverzüglich und eindeutig geltend zu machen, hat ihren Rechtsgrund in dem nicht nur im Prüfungsrechtsverhältnis, sondern auch in einem Ausbildungsverhältnis wie hier geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwGE 66, 213/215; BVerwG DÖV 1984, 810; BayVGH BayVBl 1986, 472; und v. 03.06.1996 Nr. 7 B 95.1717); dies erfordern das Interesse der Rechtsklarheit und der Grundsatz der Chancengleichheit. - BVerwG, 22.10.1982 - 7 C 119.81
Arztprüfung - Rücktrittserklärung - Rücktrittsgründe - Unverzüglichkeit - …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.1997 - 7 B 96.1904
Die Obliegenheit der Klägerin, einen in mangelnder Betreuung liegenden Verfahrensfehler unverzüglich und eindeutig geltend zu machen, hat ihren Rechtsgrund in dem nicht nur im Prüfungsrechtsverhältnis, sondern auch in einem Ausbildungsverhältnis wie hier geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwGE 66, 213/215; BVerwG DÖV 1984, 810; BayVGH BayVBl 1986, 472; und v. 03.06.1996 Nr. 7 B 95.1717); dies erfordern das Interesse der Rechtsklarheit und der Grundsatz der Chancengleichheit. - BVerwG, 17.01.1984 - 7 B 29.83
Chancengleichheit im Prüfungsrecht - Ausschlussfrist - Prüfungsunfähigkeit - …
Auszug aus VGH Bayern, 02.07.1997 - 7 B 96.1904
Die Obliegenheit der Klägerin, einen in mangelnder Betreuung liegenden Verfahrensfehler unverzüglich und eindeutig geltend zu machen, hat ihren Rechtsgrund in dem nicht nur im Prüfungsrechtsverhältnis, sondern auch in einem Ausbildungsverhältnis wie hier geltenden Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwGE 66, 213/215; BVerwG DÖV 1984, 810; BayVGH BayVBl 1986, 472; und v. 03.06.1996 Nr. 7 B 95.1717); dies erfordern das Interesse der Rechtsklarheit und der Grundsatz der Chancengleichheit. - BVerwG, 27.02.1959 - VI C 235.57